1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Vaycast-Pilotprojekte und damit verbundene Leistungen zwischen der Flaaq Holding GmbH, Großer Kamp 5a, 31633 Leese („Vaycast“, „wir“) und ihren Kunden.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Die vorbehaltlose Erbringung einer Leistung bedeutet keine Zustimmung zu fremden Bedingungen.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Darstellungen auf veycast.tv, interaktive Demos, Preisbeispiele und Hinweise zum Founding-Partner- oder Private-Beta-Programm sind unverbindliche Informationen. Sie sind kein rechtsverbindliches Angebot und begründen keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, Aufnahme in ein Programm oder Abschluss eines Vertrags.
Eine über die Website, per E-Mail oder in einem Gespräch übermittelte Anfrage ist ebenfalls unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser individuelles Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt oder beide Parteien eine gesonderte Vereinbarung unterzeichnen. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich vorrangig aus diesem Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
3. Leistungsumfang und Private-Beta-Status
Art, Umfang, Projektphasen, Termine, Ansprechpartner, unterstützte Eventformate, Shopanbindungen und Ergebnisse werden für jedes Projekt im individuellen Angebot festgelegt. Leistungen können insbesondere Konzeption, technisches Setup, browserbasierte Live-Produktion, Product-Scene-Konfiguration, Shop- oder Checkout-Verknüpfung, Creator-Workflows, Auswertung und Support umfassen.
Soweit ein Angebot Funktionen als Private Beta, Pilot, Vorschau oder experimentell bezeichnet, befinden sie sich in der Erprobung. Sie können sich im Projektverlauf weiterentwickeln. Wir dürfen solche Funktionen in zumutbarem Umfang anpassen, ersetzen oder einschränken, wenn der vereinbarte Kernzweck erhalten bleibt und berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt werden. Eine bestimmte Serienreife oder dauerhafte allgemeine Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir schulden die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Umsatz, eine bestimmte Conversion Rate, Reichweite, Zuschauerzahl oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für das Projekt benötigten Informationen, Freigaben, Produktdaten, Markenmaterialien, Zugänge, Testumgebungen und fachlich verantwortlichen Ansprechpartner bereit. Er prüft Produkt-, Preis-, Verfügbarkeits-, Steuer- und Versandangaben vor ihrer Veröffentlichung und informiert uns unverzüglich über Änderungen.
Der Kunde sorgt dafür, dass alle beteiligten Beschäftigten, Agenturen, Creatorinnen und Creator sowie sonstigen Mitwirkenden die erforderlichen Rechte, Freigaben und Einwilligungen erteilen. Er bleibt für Produktversprechen, Werbekennzeichnung, Gewinnspiele, Angebotsbedingungen, Jugendschutz und die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und Verkaufsangebote verantwortlich, soweit im individuellen Angebot nichts anderes geregelt ist.
Verzögern sich Leistungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Nach vorherigem Hinweis können nachweisbare zusätzliche Aufwände gesondert berechnet werden, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
5. Shopintegrationen und Drittanbieter
Integrationen in Shopsysteme, Streaming-, Video-, Zahlungs-, CRM-, Analyse- oder sonstige Drittanbieterdienste setzen voraus, dass der Kunde über geeignete Konten, Tarife, Schnittstellenrechte und Zugangsdaten verfügt. Gebühren und Vertragsverhältnisse des Kunden mit Drittanbietern sind nicht Bestandteil unserer Vergütung, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
Verfügbarkeit, Funktion und Bedingungen externer Dienste liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Ändert oder beendet ein Drittanbieter eine Schnittstelle, bemühen wir uns um eine wirtschaftlich zumutbare Anpassung. Ist die vereinbarte Integration dadurch dauerhaft nicht mehr mit vertretbarem Aufwand möglich, stimmen die Parteien eine Alternative oder eine angemessene Anpassung des Leistungsumfangs ab.
Der Verkauf von Produkten, der Checkout, Zahlungen, Versand, Retouren und die Kundenkommunikation erfolgen grundsätzlich im System und in der Verantwortung des Kunden. Vaycast wird nicht Vertragspartner der Endkunden, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart ist.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, Abrechnungsmodell, enthaltene Kontingente und gegebenenfalls erstattungsfähige Auslagen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot keine andere Frist steht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir dürfen noch nicht erbrachte Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht zahlt.
7. Performance Fee, Attribution und Retouren
Eine umsatz- oder erfolgsabhängige Vergütung („Performance Fee“) fällt nur an, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Ein Hinweis oder Beispiel auf der Website begründet keine Zahlungspflicht.
Das Angebot legt in diesem Fall mindestens Prozentsatz oder Berechnungslogik, relevante Ereignisse, Datenquelle, Zuordnungsfenster und Abrechnungszeitraum fest. Soweit dort nicht abweichend definiert, ist Bemessungsgrundlage der über die vereinbarte Attribution einem Vaycast-Event zugeordnete Netto-Warenwert ohne Umsatzsteuer, Rabatte, Stornos, Retouren, Erstattungen und Chargebacks. Versandkosten werden nur einbezogen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Maßgeblich sind die nachvollziehbaren Daten des im Angebot bestimmten Shop-, Checkout- oder Analysesystems. Der Kunde stellt die für Abrechnung und spätere Retourenkorrektur erforderlichen Daten vollständig und fristgerecht bereit. Nachträglich bekannt gewordene Stornos, Retouren oder Chargebacks werden in der nächsten Abrechnung korrigiert. Die Parteien klären begründete Abweichungen anhand der vereinbarten Datenquellen in gutem Glauben.
8. Rechte an Kunden- und Creator-Inhalten
Rechte an Marken, Produktdaten, Texten, Bildern, Audio-, Video- und sonstigen Inhalten des Kunden oder beteiligter Creator verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt uns für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen, räumlich nur im vereinbarten Einsatzgebiet und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte ein, die wir zur Einrichtung, technischen Verarbeitung, Übertragung, Anzeige und – soweit vereinbart – Erstellung von Replays benötigen.
Der Kunde versichert, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und dass die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Wird eine Nutzung nach Projektende nicht mehr für vereinbarte Replays, Dokumentation, Nachweise oder gesetzliche Pflichten benötigt, stellen wir sie im Rahmen unserer Systeme ein beziehungsweise löschen die Inhalte nach den vereinbarten Löschregeln.
Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz oder Nutzung seiner Marken für eigene Werbung erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
9. Rechte an Vaycast und Arbeitsergebnissen
Sämtliche Rechte an der Vaycast-Plattform, Software, Benutzeroberfläche, Vorlagen, Methoden, technischen Komponenten und bereits vor Projektbeginn bestehenden Materialien verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, diese Elemente im vereinbarten Umfang für das Projekt zu nutzen.
Individuelle Arbeitsergebnisse darf der Kunde nach vollständiger Zahlung im im Angebot beschriebenen Umfang nutzen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zur Interoperabilität, bleiben unberührt. Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Bereitstellung an unberechtigte Dritte ist außerhalb gesetzlich zwingend erlaubter Fälle untersagt.
10. Creator-Einzelverhältnisse
Eine Vormerkung über die Creator-Seite ist unverbindlich. Auswahl, Einsatz, Briefing, Vergütung, Provisionen, Nutzungsrechte, Werbekennzeichnung und Exklusivität von Creatorinnen oder Creatorn werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt. Diese AGB begründen für sich allein kein Beschäftigungs-, Handelsvertreter-, Gesellschafts- oder sonstiges Dauerschuldverhältnis mit einem Creator.
Ist Vaycast nicht ausdrücklich Partei einer Creator-Vereinbarung, besteht das jeweilige Rechtsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Creator. Eine Creator-Vergütung oder Provision ist nur geschuldet, wenn und soweit sie in der jeweiligen Einzelvereinbarung festgelegt ist.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder öffentlich zugänglich waren, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; die betroffene Partei wird, soweit rechtlich erlaubt, zuvor informiert. Mitarbeitende und eingesetzte Unterauftragnehmer sind angemessen zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Sie bleiben jeweils für die personenbezogenen Daten verantwortlich, über deren Zwecke und Mittel sie selbst entscheiden. Verarbeitet Vaycast im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde erteilt nur rechtmäßige Weisungen und erfüllt die gegenüber Endkunden, Beschäftigten, Gästen und Creatorn erforderlichen Informations- und Einwilligungspflichten. Technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Löschung und Rückgabe werden, soweit erforderlich, im Auftragsverarbeitungsvertrag konkretisiert.
13. Abnahme, Mängel und Gewährleistung
Soweit ein abgrenzbares Werk vereinbart ist, fordert Vaycast den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb der im Angebot vorgesehenen, andernfalls einer angemessenen Frist und benennt wesentliche vertragswidrige Abweichungen nachvollziehbar. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich mit den zur Reproduktion notwendigen Angaben an. Bei berechtigten Mängeln erhalten wir zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen mindern oder vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten. Für ausdrücklich als Private Beta bezeichnete Funktionen ist allein die im Angebot zugesagte Beschaffenheit maßgeblich.
Mängelansprüche bestehen nicht, soweit eine Abweichung auf nicht freigegebenen Änderungen des Kunden, ungeeigneter Drittsoftware, fehlerhaften Daten oder einer Nutzung außerhalb der vereinbarten Voraussetzungen beruht und Vaycast die Abweichung nicht zu vertreten hat.
14. Haftung
Vaycast haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere unzureichende Datensicherung oder verspätete Störungsmeldung, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
15. Laufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn, Pilotdauer, Verlängerungsoptionen und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Fehlt dort eine Verlängerungsregel, endet ein befristeter Pilot mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung fortgesetzt verletzt; eine Fristsetzung ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen entbehrlich. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
Nach Vertragsende stellt der Kunde die Nutzung bereitgestellter Zugänge ein. Noch offene Vergütungen, Vertraulichkeit, Datenschutz und solche Nutzungsrechte, die für vereinbarte Replays oder Nachweise fortgelten sollen, bleiben nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung bestehen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben unabhängig davon stets Vorrang. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.